ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

 

1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen unseren sämtlichen Lieferverträgen zugrunde und sind rechtsverbindlicher Vertragsinhalt.

 

2. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen, einschließlich allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit diese von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2 . ANGEBOTE UND ANFRAGEN

 

1. Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend und für uns unverbindlich.

 

2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Bestellungen des Käufers sind für uns nur in dem Umfang verbindlich, in dem wir sie schriftlich bestätigen oder soweit wir sie durch Übersendung der Ware erfüllen und in Rechnung stellen.

 

3. Fertigen wir nach Angaben des Kunden, so sichert dieser zu, dass sein Auftrag keine Marken- und/oder sonstige Rechte Dritter auf geistiges Eigentum wie Patent- oder Gebrauchsmusterrechte sowie Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz verletzt. Der Kunde hat sich durch eigene Recherchen zu vergewissern, dass keine derartigen Rechte Dritter unabhängig davon, in welchem Land diese eingetragen sind oder Schutz genießen, dem Auftrag entgegenstehen. Der Kunde stellt uns im Fall der Verletzung fremder Rechte von jeglicher Haftung frei. Schadensersatzansprüche, die Dritte gegen uns wegen Verletzung dieser Rechte geltend machen, fallen ausschließlich dem Kunden zur Last. Dies beinhaltet auch den Ersatz von Prozess- und Anwaltskosten.

 

4. Für Anfragen, denen kein Auftrag innerhalb von drei Monaten folgt, behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen, welche in angebrachtem Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand steht. Ab Kontakt mit Dritten jedoch über 500 €.

Sollte nach diesen drei Monaten doch ein Auftrag folgen, wird diese anteilig mit dem ersten Auftrag verrechnet.

 

3. PREISE

 

1. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, die gesondert in Rechnung gestellt wird.

 

2. Unsere Preise gelten stets ab Werk, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

3. Verteuerungen bei Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben, die nach Auftragsbestätigung eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Bei Änderung der Währung oder der Wechselparitäten in der Zeit zwischen Abschluss des Vertrages und der Lieferung bzw. Teillieferung haben wir das Recht, von demselben zurückzutreten. Ebenso sind wir berechtigt, Währungsverluste unseren Kunden zu belasten, wenn Zahlungen erst nach dem vereinbarten Zahlungsziel unserem Konto gutgeschrieben werden.

 

4. Unsere Preise enthalten keine Entsorgungskosten.

 

4. LIEFERUNGEN

 

1. Liefermengen können von uns bis zu10% über- oder unterschritten werden.

 

2. Wir sind berechtigt, die Belieferung insoweit einzustellen oder weitere Bestellungen abzulehnen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers eintritt.

 

3. Durch den Käufer uns zur Verfügung gestellte Muster sind lediglich Größenmuster. Die Muster sind hinsichtlich Qualität und Farbe nur maßgeblich, wenn dies vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, oder am Muster gekennzeichnet wurde.

 

4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung in unseren vertraglichen Dokumenten als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Dritten stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar. Handelsübliche Abweichungen bei Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie hinsichtlich Form und Farbe berechtigen nicht zur Reklamation. Unsere Angaben hinsichtlich der Zusammensetzung und/oder der Mischungsverhältnisse unserer Produkte verstehen sich nur als ungefähre Mittelwerte und berechtigen ebenfalls nicht zur Reklamation.

 

5. Unsere Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich. Da wir nicht die Erzeuger des Rohstoffs sind, können wir für die chemischen, physikalischen und anderen Eigenschaften unserer Produkte keine Garantie übernehmen. Der Käufer ist gehalten, unsere Produkte selbst in Hinsicht auf die beabsichtigte Nutzung zu untersuchen und zu prüfen.

 

6. Höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die nach Vertragsschluss aus Gründen eintreten, die wir nicht zu

vertreten haben, wie insbesondere behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen oder -unterbrechungen, Rohstoff- und Energiemangel, innere Unruhen, Terrorakte und Kriegsmaßnahmen, Ausfall von regelmäßig gewarteten Fertigungsmitteln und Arbeitsgeräten, berechtigen uns, die Lieferung entsprechend hinauszuschieben oder für den Fall, dass es sich nicht um eine nur kurzfristige Störung handelt, vom Kaufvertrag oder seinem unerfüllten Teil zurückzutreten, ohne dass dem Käufer irgendwelche Schadensersatzansprüche zustehen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem Unterlieferanten eintreten.

 

 

5. LIEFERFRISTEN

 

1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer mitzuteilender notwendigen Angaben, zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen und Einlegern, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, einschließlich der fristgemäßen Zahlung von im Einzelfall gesondert vereinbarten Anzahlung und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

 

2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

 

3. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers.

 

4. Soweit eine vereinbarte Lieferfrist durch uns nicht eingehalten wird, ist der Käufer nachdem eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn

– die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, – die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

– dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung und Zahlung (vergl. Ziffer 8. dieser Bedingungen) als besonderes Geschäft. Unterlieferungen gemäß Ziffer 4.1 stellen keine Teillieferungen im Sinne dieser Ziffer (4.4) dar.

 

5. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu fordern.

 

 

 

6 . MÄNGELRÜGE UND MÄNGELHAFTUNG

 

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Eintreffen oder sobald er auf andere Weise selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen die Verfügungsmacht erlangt hat, unverzüglich zu untersuchen.

 

2. Der Käufer ist verpflichtet, sich durch ausreichende Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Ware zu überzeugen.

 

3. Etwaige Mängel sind durch den Käufer innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.

 

4. Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung der Ware nicht erkannt werden konnten, sind innerhalb von 14 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Diese beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

5. Soweit der Käufer die unter Ziffer 4. Nr.3 und Nr.4 genannten Mängelrügefristen in Bezug auf den jeweiligen Mangel nicht einhält, sind hinsichtlich dieses Mangels jegliche Gewährleistungsansprüche erloschen.

 

6. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wählen wir die Ersatzlieferung, hat uns der Kunde auf Wunsch die mangelhafte Ware zurückzusenden. Der Kunde hat die mangelhafte Ware in diesem Fall dargestellt zu kennzeichnen, dass eine Produktidentifizierung möglich ist und muss zudem Angaben zur Art des Mangels sowie zum Zeitpunkt der ersten Ingebrauchnahme machen. Hinsichtlich der Kosten der Ersatzlieferung gilt Ziffer 6.10. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die Rücknahme erstreckt sich jedoch nur auf Originalgebinde, die noch nicht verwendet wurden.

 

7. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7. dieser Bedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

8. Mängelrügen des Käufers berechtigen diesen nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises.

 

9. Auch im Falle der Beanstandung bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Der Käufer hat die Ware betriebsüblich einzulagern, bis uns eine ordnungsgemäße Prüfung der Beanstandung möglich ist. Die Rücksendung beanstandeter Ware darf nur mit unserer vorherigen Einwilligung erfolgen.

 

10. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ins-besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.

 

11. Bei Beanstandungen Dritter, welche durch Weiterverkauf unserer Kunden erfolgt, erkennen wir keine Rügen an.

 

12. Qualitätsmängel jeglicher Art werden von uns nur anerkannt wenn diese vor Produktionsbeginn schriftlich bei uns eingereicht wurden.

 

 

7. HAFTUNG

 

1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

2. Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

4. Alle uns zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien (Formen, Maschinen, Werkzeuge und der gleichen) bleiben immer ihr Eigentum und wir haften in keiner Form für jegliche Beschädigungen gleich welcher Art und/ oder Abnutzung bei normalem Gebrauch. Dies gilt auch für eingelagerte Arbeitsmaterialien. Wir verpflichten uns jedoch diese mit größter Sorgfalt zu behandeln.

 

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

1. Die Zahlung hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Erhalt der Ware mit 2% Skonto oder ab dem 15. Bis 30.Tag ohne Abzug zu erfolgen. Diese Regelung entfällt jedoch bei valutierten Rechnung.

 

2. Für den Zahlungseingang ist der Tag des Einganges der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgeblich.

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Erhalt der Ware zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt er in Zahlungsverzug.

 

4. Darüber hinaus gerät der Käufer in Verzug, wenn er nicht zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet.

 

5. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels und nach erfolgter einmaliger Mahnung stehen uns folgende Rechte zu:

 

a) Alle noch zu erfolgenden Lieferungen, auch aus anderen Verträgen, brauchen nicht durchgeführt zu werden.

 

b) Für alle uns dadurch entstehenden Schäden und Kosten kann Schadensersatz gefordert werden.

 

c) Alle übrigen Forderungen, auch wenn diese noch nicht fällig sein sollten, werden zur sofortigen Zahlung fällig. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

d) Wir behalten uns das Recht einer angemessenen Mahngebühr für entstehenden Mehraufwand vor.

 

9. VERSAND UND VERPACKUNG

 

1. Sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verlassen hat oder dem Spediteur übergeben wurde, ist unsere Leistungspflicht erfüllt. Die Lieferung erfolgt stets, auch wenn wir die Frachtkosten übernehmen, auf Gefahr des Käufers.

 

2. Soweit der Käufer den Abschluss einer Transportversicherung oder einer anderen Versicherung wünscht, so hat er dies selbst und auf eigene Kosten zu veranlassen.

 

3. Sollte der Käufer mit der Annahme oder dem bestellen einer Spedition in Verzug geraten, sind wir berechtigt die Ware einzulagern und die hieraus entstehenden Kosten, entsprechend des Rechnungsbetrages, in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung höherer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt vorbehalten.

 

4. Unsere Standard – Verkaufsverpackung ist im Kaufpreis enthalten, wenn nicht besonders drauf hingewiesen wurde. Wünscht der Käufer eine besondere Art der Verpackung oder einer Umverpackung, so sind wir dazu berechtigt diese gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Paletten und besondere Kennzeichnung und Verpackungsgrößen gängiger Paketdienste.

 

5. Wenn uns keine Verpackungs- oder Losgrößen vorgeschrieben werden, sind wir dazu berechtigt diese entsprechend unserer Standardverpackungen selbst zu wählen.

6. Bei regelmäßiger Bestellung einer gleichartigen Produktgruppe besteht die Möglichkeit einer Leihverpackung. Diese muss mindestens 5 mal rotieren bevor diese von uns erneuert wird. Wird sie jedoch, vorher zerstört oder beschädigt, sind wir dazu berechtigt diese in Rechnung zu stellen. Das gilt auch für Verpackungen, die nicht innerhalb von 3 Monaten zu uns zurückkommen und beinhaltet auch Verpackungsmaterial wie z.B. Zwischenlagen und der gleichen.

 

7. Wenn es gewünscht wird, können wir ihren Artikel auch direkt in eine von Ihnen beigestellte Verpackung einpacken, wir übernehmen jedoch zu keiner Zeit Haftung für Beschädigungen jeglicher Art.

 

10. EIGENTUMSVORBEHALT

 

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Abnehmer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen auch aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten vor.

 

2. Von Verpfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter sind wir durch den Abnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.

 

3. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

4. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

 

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

6. Für Kunden angefertigte Zeichnungen und Dokumente brauchen unsererseits nicht zurückgegeben werden, da diese Kosten anteilig in Rechnung gestellt werden.

 

7. Der Kunde ist als Händler berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritterwerber erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf unsere Aufforderung hin ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Abnehmern des Käufers erforderlich sind.

 

 

11. GEHEIMHALTUNG

 

1. Alle von uns weitergegebenen Dokumente, Angaben, Muster und sonstiges dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung unsererseits an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden.

 

2. Personen denen wir Zugang zu unseren Betriebs- und Geschäftsräumen gestatten verpflichten sich, Informationen die Sie erhalten nicht an Dritte weiterzugeben !

 

12. LAGERUNG

 

1. Wir haften in keiner Form für bei uns eingelagerte Waren. Dies beinhaltet sowohl Verpackungs- und Verbrauchsmaterial sowie Halb- und Fertigteile sowie alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien.

Die Ware bleibt immer ihr Eigentum.

 

2. Lagerkosten berechnen wir immer je Paletten Stellplatz oder ggf. bei Klein- oder Großteilen anteilig.

 

3. Werden von Ihnen die beigestellten Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien, die bei uns eingelagert sind, nicht innerhalb eines Jahres verbraucht, sind wir berechtigt die Einlagerungskosten Ende des Geschäftsjahres in Rechnung zu stellen.

 

4. Material, welches Auftragsbezogen von uns eingekauft wird, muss nach Auftragsstornierung oder Abzug des Werkzeugs, abgenommen werden. Dies beinhaltet auch Verbrauchs- und Verpackungsmaterial und jede Art an Halb- und Fertigwaren.

 

5. Bei immer wieder kehrenden Aufträgen sind wir dazu berechtigt ohne weitere Absprache Teile auf Lager zu fertigen. Hierbei gelten für Punkt 6 und 7 alle Bestimmungen ab Verpackungsdatum.

 

 

13. AUFRECHNUNGSVERBOT

 

1. Uns zustehende Kaufpreisforderungen können nur mit Gegenforderungen aufgerechnet werden, die unstreitig oder Rechtskräftig festgestellt sind.

 

14.ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche Streitigkeiten ist unser Firmensitz in Altena.

 

15. RECHTSWAHL UND ANWENDBARES RECHT

 

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes.

 

2. Soweit der Kunde uns im Rahmen der Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit für Lieferungen im innergemeinschaftlichen Verkehr der Europäischen Union unzutreffende Informationen gibt, haftet er hierfür in vollem Umfang. Wir sind berechtigt, Kosten und Aufwendungen, die uns durch die Ermittlung und Überprüfung der Identifikationsnummer entstehen weiter zu berechnen.

 

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

1. Sollten einzelne Teile des Kaufvertrages und/oder der vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem der gesetzlichen Bestimmung gewollten am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall der Lücke.

 

17. IMPRESSUM

 

befi-Plastic

Kunststofftechnik GmbH

58762 Altena

Lenscheid 1

 

Tel.: 02352 50060

Fax : 02352 50311

 

info@befi-plastic.de

 

Geschäftsführer:

Bettina Winkel,

Friedhelm Winkel

André Winkel

 

Ust-IDNr.: DE 291290585

HRB 7867 Iserlohn

 

 

Stand: 21.05.2014